Leasingrecht

Im Bereich des Leasingrechts stellen sich wegen des typischen aus den Vertragsbeziehungen zwischen dem Leasingeber, dem Leasingnehmer und dem Händler bestehenden „Leasingdreiecks“ viele rechtliche Fragen zur Zurechnung des Verhaltens und der Empfehlungen des Händlers, der richtigen Abrechnung von Teil- und Vollarmotisationsverträgen sowie der Haftung für Sachmängel des Leasingobjekts.

Nicht nur im KFZ-Leasingbereich ist sehr häufig die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Restwertangaben bzw. -garantien und der ordnungsgemäßen Verwertung des Leasingobjekts Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.

Daher hat sich das Leasingrecht zwischenzeitlich zu einer eigenständigen rechtlichen Disziplin entwickelt die gerade auch wegen der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung des Leasings Spezialkenntnisse verlangt.