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EUGH-Urteil vom 28.10.2020 führt zu hohen Rückforderungsansprüchen von Spediteuren gegenüber der Bundesrepublik

Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 28.10.2020 in der Rechtssache C-321/19 – entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland über Jahre hinweg zu Unrecht überhöhte LKW-Maut von Spediteuren eingezogen hat. Die Bundesrepublik Deutschland hatte in die Erhebung der LKW-Maut Kosten für die Verkehrspolizei eingepreist, was nach der einschlägigen EU-Richtlinie rechtswidrig erfolgt ist, weil diese hoheitlichen Kosten nicht über die Maut auf die Spediteure abgewälzt werden dürfen. Dies führt zu Mautüberzahlungen zwischen 3,8 % und 6 % je nach Fahrzeugtyp. Über die Jahre können dabei für Spediteure durchaus erhebliche Rückforderungsbeträge je nach Fahrzeugflotte von mehreren 10.000 EURO entstehen. Die Gesamtrückforderungsansprüche gegenüber dem Bund werden auf bis zu 1,5 Milliarden EURO geschätzt. Spediteure sollten aber wegen drohender Verjährung von zumindest Teilen der Rückforderungsansprüche unbedingt vor Ende des Jahres 2020 tätig werden und sich in den nächsten Tagen an einen hiermit befassten Rechtsanwalt wenden.

Gerne helfe ich Ihnen hierbei.