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Audi zu Schadensersatz auch beim Audi Q 7 (Euro 6) verurteilt – LG Frankenthal, Urteil vom 19.04.2021 – 1 O 44/20

Der Dieselskandal weitet sich auch auf die neueren großmotorigen Modelle des VW-Konzerns aus.

Das LG Frankenthal hat die Audi AG nun auch zum Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung bei einem Audi Q 7 (Euro 6) verurteilt. Der von mir vertretene Kunde hat das Fahrzeug im Frühjahr 2019 erworben und darauf vertraut, dass dieses wegen des neueren Euro 6-Motors und der sogenannten „adBlue-Technik“ gerade nicht vom damals für andere Modelle des VW-Konzern bereits bekannten „Dieselskandal“ betroffen ist. Doch weit gefehlt: Schon wenige Monate nach Abschluss des Kaufvertrags erhielt der Kunde auch hier eine Aufforderung zur Durchführung eines „freiwilligen Softwareupdates“. Das Landgericht Frankenthal hat die Audi AG zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung auch beim Audi Q 7 verurteilt.

Bislang war die Audi AG bei diesem Modell vor den meisten Gerichten bundesweit (noch) erfolgreich. Das Blatt scheint sich jedoch auch hier zu wenden. Das Landgericht Frankenthal hat zutreffend festgestellt, dass der Motor EA897 auch in der EVO-Variante mit sogenannten „Thermofenstern“ arbeitet, die sich dadurch auszeichnen, dass in bestimmten Temperaturbereichen die Abgasrückführung abgeschaltet bzw. erheblich reduziert wird und die vorgeschriebenen NOx-Werte daher in weiten Teilen des realen Fahrbetriebs nicht eingehalten werden. Weil die Audi AG diesen Umstand dem Kraftfahrtbundesamt im Rahmen der Typengenehmigung nicht offengelegt hat, hat das LG Frankenthal sittenwidriges Verhalten der Audi AG nun auch bei diesem Modell festgestellt.